Ihr Recht auf angemessene Entschädigung steht im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Mit einem klaren Fokus auf das Schadenersatzrecht setze ich mich konsequent für Ihre Ansprüche ein – insbesondere bei komplexen Fällen von ärztlichen Behandlungsfehlern sowie in immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Dabei verbinde ich fundierte juristische Expertise mit strategischem Weitblick, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erzielen, sei es am Verhandlungstisch oder vor Gericht.
Kanzlei Prutsch-Lang & Damitner Rechtsanwälte OG
Kanzlei Prutsch-Lang & Damitner Rechtsanwälte OG
Bei Rechtsanwalt Mag. Dieter Ressler in Hartberg
Im OLG Sprengel Graz
Karl-Franzens-Universität Graz
Wer Ihnen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Abseits von Spezialmaterien wie Verkehr oder Medizin regelt das allgemeine Schadenersatzrecht den Ausgleich für erlittene Nachteile.
Wurde Ihr Eigentum beschädigt oder haben Sie finanzielle Einbußen durch das Fehlverhalten anderer erlitten? Ich setze Ihre Ansprüche auf Reparatur, Wiederbeschaffung oder Geldersatz konsequent durch.
Wenn Vertragspartner ihre Pflichten verletzen (z.B. Lieferverzug, Schlechterfüllung), entstehen oft hohe Folgeschäden. Ich prüfe Haftungsgrundlagen und fordere den Ihnen zustehenden Ersatz.
Ob Glatteisunfall oder Sturz durch bauliche Mängel: Wer Gefahrenquellen schafft, muss andere schützen. Ich prüfe, ob Sorgfaltspflichten verletzt wurden und mache Schmerzensgeld geltend.
Das Vertrauen in Ärzte ist groß, doch Fehler passieren. Wenn Patienten durch Diagnose- oder Therapiefehler zu Schaden kommen, kämpfe ich für Gerechtigkeit und finanzielle Absicherung.
Wurde der ärztliche Standard ('Kunstregeln') unterschritten? Ich arbeite mit medizinischen Sachverständigen zusammen, um Fehler nachzuweisen und Schmerzensgeld sowie Folgekosten (Pflege, Verdienstentgang) geltend zu machen.
Jeder Eingriff bedarf einer wirksamen Einwilligung. Wurden Sie nicht umfassend über Risiken und Alternativen aufgeklärt, kann selbst eine technisch einwandfreie Operation haftungsbegründend sein. Ich prüfe Ihre Patientenakte auf Lücken.
Neben dem Ersatz materieller Schäden setze ich angemessenes Schmerzensgeld für die erlittenen Qualen und dauerhafte Beeinträchtigungen durch.
Baustreitigkeiten sind technisch und rechtlich komplex. Ich vertrete Bauträger, Generalunternehmer, Subunternehmer und private Käufer bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Ich kläre die oft komplizierten Haftungsverhältnisse zwischen Generalunternehmern (GU) und Subunternehmern. Wer haftet für welchen Mangel? Ich sichere Regressansprüche bei Ausführungsfehlern.
Bei Mängeln an neu errichteten Objekten vertrete ich Käufer bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Bauträger – oder umgekehrt Bauträger bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Von Rissen bis zur Feuchtigkeit: Ich begleite Sie durch Beweissicherungsverfahren und Bauprozesse, um Ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren.
In Zeiten steigender Anspruchsmentalität werden Ärzte zunehmend mit Haftungsvorwürfen konfrontiert. Ich stehe Ihnen als starker Partner zur Seite, wehre unberechtigte Forderungen ab und sorge dafür, dass Sie sich wieder auf Ihre Patienten konzentrieren können.
Nicht jeder negative Behandlungsverlauf ist ein Fehler. Oft fehlt die Kausalität oder es handelt sich um schicksalhafte Komplikationen. Ich übernehme für Sie die Auseinandersetzung mit Patientenanwälten und Schlichtungsstellen.
Ein Behandlungsfehler-Vorwurf zieht oft strafrechtliche Ermittlungen (z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) nach sich. Hier steht nicht nur Geld, sondern Ihre Reputation und Approbation auf dem Spiel.
Ich kenne die Strategien der Gegenseite genau und sorge für Waffengleichheit. Ob im Zivilprozess oder vor dem Strafgericht – ich halte Ihnen den Rücken frei und schütze Ihren guten Ruf.
Wenn gekaufte Ware defekt ist oder eine Handwerkerleistung mangelhaft erbracht wurde, müssen Sie das nicht hinnehmen. Das Gesetz gibt Ihnen starke Rechte an die Hand, doch Fristen und Beweisregeln sind streng.
Hat der Händler oder Handwerker den Mangel verschuldet, gehen Ihre Ansprüche oft noch weiter (z. B. Ersatz von Mangelfolgeschäden). Ich prüfe, ob neben der reinen Reparatur auch finanzieller Schadenersatz gefordert werden kann.
Wer jahrelang pünktlich Prämien zahlt, darf im Ernstfall zu Recht auf Unterstützung hoffen. Die Realität sieht oft anders aus: Versicherungen berufen sich auf das Kleingedruckte, bestreiten die Zuständigkeit oder zögern Zahlungen hinaus. Ich sorge für Waffengleichheit und setze Ihre vertraglichen Ansprüche konsequent durch.
Nach einem Unfall geht es oft um hohe Summen und Ihre wirtschaftliche Absicherung. Versicherer versuchen häufig, den Grad der Invalidität niedrig anzusetzen oder argumentieren, dass Vorschäden die Ursache waren.
Wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt, ist eine Leistungsverweigerung existenzbedrohend.
Sie haben einen Schaden verursacht, aber Ihre Haftpflichtversicherung verweigert den Deckungsschutz (z. B. wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen)? Ich prüfe den Vertrag und fordere die Versicherung auf, ihre Schutzfunktion zu erfüllen – damit Sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.
Versicherungsbedingungen (AVB) sind für Laien kaum zu durchschauen. Ich "übersetze" das Kleingedruckte für Sie und lasse mich von pauschalen Ablehnungsschreiben nicht beeindrucken.
Wenn die Arbeitskraft durch Krankheit oder einen Unfall wegfällt, ist die Existenz bedroht. Leider lehnen Versicherungsträger (PVA, AUVA) Anträge oft vorschnell ab. Ich kämpfe für Ihr Recht auf soziale Absicherung und vertrete Sie konsequent vor den Sozialgerichten.
Der Weg zur Pension ist steinig. Oft verweist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) auf Reha-Maßnahmen oder behauptet, Sie könnten in einem anderen Beruf weiterarbeiten ("Verweisbarkeit"), obwohl dies gesundheitlich kaum möglich ist.
Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten ist die AUVA der Ansprechpartner. Streitpunkte sind oft der ursächliche Zusammenhang (Kausalität) oder die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).
Im Sozialgerichtsprozess zählt nicht die Einschätzung des Versicherungsträgers, sondern das Gutachten unabhängiger Gerichtssachverständiger. Ich begleite Sie durch dieses Verfahren und sorge dafür, dass medizinische Befunde juristisch korrekt gewürdigt werden.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist oft die größte finanzielle Transaktion im Leben. Ein Fehler im Vertrag kann hier ruinöse Folgen haben, die oft erst Jahre später sichtbar werden. Ich sorge für eine sichere Abwicklung, bei der Ihr Eigentum und Ihr Geld geschützt sind, und begleite Sie vom ersten Angebot bis zur Schlüsselübergabe.
Kein Immobilienkauf ohne „Fallstricke“. Ich erstelle maßgeschneiderte Kaufverträge, die Ihre Interessen wahren. Dabei prüfe ich vorab das Grundbuch auf Altlasten wie Dienstbarkeiten, Wegerechte oder Pfandrechte und kläre die steuerliche Situation (ImmoESt, Grunderwerbsteuer), damit Sie vor bösen Überraschungen sicher sind.
Als registrierter Treuhänder garantiere ich eine absolut sichere Zahlungsabwicklung. Der Kaufpreis fließt erst dann an den Verkäufer, wenn Ihr Eigentumsrecht im Grundbuch eingetragen ist – und umgekehrt erhält der Käufer den Schlüssel erst nach Sicherstellung der Zahlung.
Beim Kauf vom Plan weg gelten spezielle Schutzgesetze (BTVG). Ich prüfe Bauträgerverträge darauf, ob Ratenzahlungen dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen und Sie im Insolvenzfall abgesichert sind.
Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) ist ein komplexes Regelwerk voller Tücken – und nicht jeder Vertrag unterliegt denselben Regeln (Altbau, Neubau, Teilanwendungsbereich). Ich schaffe klare Verhältnisse durch rechtssichere Verträge und konsequente Vertretung für Vermieter und Mieter.
Formfehler können teuer werden – etwa wenn eine Befristung unwirksam ist und ungewollt ein unbefristeter Vertrag entsteht. Ich entwerfe Verträge, die halten: Mit zulässigen Befristungen, korrekten Wertsicherungsklauseln (Indexanpassung) und klaren Regelungen zu Erhaltungspflichten.
Wenn es zum Streit kommt, stehe ich an Ihrer Seite. Das reicht von der Abwehr unberechtigter Mietzinsminderungen oder Betriebskostennachforderungen bis hin zur Durchsetzung von Räumungsklagen bei Mietrückständen oder Eigenbedarf.
Oft entzündet sich Streit am Ende des Mietverhältnisses. Ich kläre, welche Schäden „gewöhnliche Abnutzung“ sind und wann die Kaution tatsächlich einbehalten werden darf (z. B. bei Malerei oder Investitionsablöse).
Viele scheuen davor zurück, den „Ernstfall“ zu regeln. Doch ohne klare Dokumente entscheiden Gesetz und Behörden über Ihr Vermögen und Ihre Gesundheit – oft entgegen Ihren Wünschen. Ich helfe Ihnen, Ihre Angelegenheiten so zu ordnen, dass Streit in der Familie vermieden wird und Ihr Lebenswerk erhalten bleibt.
Die gesetzliche Erbfolge passt selten zur modernen Lebensrealität. Ich errichte für Sie formgültige und unmissverständliche Testamente oder Erbverträge. Auch Schenkungen zu Lebzeiten (z. B. Immobilienübergabe an Kinder) regle ich so, dass Ihre eigene Absicherung (Wohnrecht, Fruchtgenuss) gewährleistet bleibt.
Das Pflichtteilsrecht ist streng, bietet aber Gestaltungsspielraum. Ich berate Sie zur Reduzierung von Ansprüchen oder setze umgekehrt als Vertreter übergangener Erben deren Rechte gegenüber der Verlassenschaft konsequent durch.
Sorgen Sie dafür, dass keine fremde Person über Sie bestimmt. Mit einer registrierten Vorsorgevollmacht (ÖZVV) legen Sie fest, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können. Ich registriere diese im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV), damit sie im Notfall sofort auffindbar ist.
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert, der Ärger danach oft langwierig. Versicherungen versuchen systematisch, Ansprüche zu kürzen („Mitschuld“, „Bagatellschaden“). Ich übernehme für Sie die komplette Abwicklung, damit Sie keinen Cent verschenken.
Neben den reinen Reparaturkosten stehen Ihnen oft weitere Posten zu: Wertminderung des Fahrzeugs, Mietwagenkosten, Abschleppgebühren oder Nutzungsausfallentschädigung. Ich fordere diese Positionen hartnäckig ein.
Bei Verletzungen geht es um mehr als nur Schmerzensgeld. Ich berechne und fordere Verunstaltungsentschädigung, Haushaltsführungsschaden (wenn Sie zu Hause ausfallen) und bei schweren Folgen auch Verdienstentgang oder Dauerrenten.
Droht nach einem Unfall oder einer Kontrolle der Führerscheinentzug oder ein Strafverfahren (z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung)? Ich verteidige Sie vor Behörden und Gerichten, um Fahrverbote abzuwenden oder abzumildern.
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